Definition „Mediation/Mediator“

 

Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung und Lösung von zwischenmenschlichen Konflikten. Sie wollen mit der Hilfe eines unparteilichen Mediators zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, die Ihren beiderseitigen Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Als Mediator treffe ich dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich Ihrer Lösung, sondern ich bin lediglich für den Ablauf verantwortlich.

Ich bin weder ein Rechtsanwalt oder Rechtsberater, daher ist das Ziel eine außergerichtliche Konfliktbereinigung, infolge dessen Sie frei entscheiden können, wie sich was verändern sollte.

 

weiterlesen >> Gesetzliche Definition für die  Eintragung in die Liste der eingetragenen Mediatoren laut Bundesministerium für Justiz.